Behandlungskosten
Ich rechne nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ( GebüH) und falls dort nicht aufgeführt nach der GOÄ ( Gebührenverordnung für Ärzte) ab; meistens gelistet im Hufelandverzeichnis.
Leider müssen Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse, die keine Heilpraktiker- Zusatzversicherung haben, die Kosten selbst tragen, können diese aber in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben.
Beihilfeberechtigte Patienten und Mitglieder privater Krankenversicherungen erhalten in der Regel die Behandlungskosten erstattet, nicht aber für bestimmte Therapieleistungen wie z.B. Bioresonanztherapie, dafür bitte bei der entsprechenden Versicherung nachfragen.
Sollten Sie eine Behandlung beim Heilpraktiker benötigen und können es sich einfach nicht leisten, so scheuen Sie sich nicht mich darauf anzusprechen... wir werden eine Lösung
finden .